Was ist eine Stiftung?
Stiftungen sind für die Ewigkeit gedacht und werden in der Regel nicht aufgelöst. Wer sein Vermögen in eine Stiftung gibt, trennt sich also für immer von diesem Betrag – kann sich allerdings auch sicher sein, dass das Geld über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt.
Jede Stiftung hat ihren Zweck
Der Stifter bzw. die Stifterin gibt den Zweck der Stiftung vor, wenn diese errichtet wird. Beispielsweise kann die Stiftung sich für die Förderung von Kindern in einer bestimmten Region einsetzen oder eine Institution wie ein bestimmtes Mehrgenerationenhaus unterstützen. Da dieser Auftrag in der Satzung festgeschrieben ist, darf er im Wesentlichen nicht verändert werden. In der Satzung werden auch der Name, der Sitz und die Höhe des Vermögens festgehalten. Je nach Rechtsform braucht die Stiftung einen Vorstand bzw. ein Gremium.
Für Stiftungen gibt es verschiedene Rechtsformen und Typen, meistens werden die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder die Treuhandstiftung gewählt.
Der Staat macht konkrete Vorgaben, die erfüllt werden müssen, damit eine Stiftung gemeinnützig ist. Nur durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestehen steuerliche Begünstigungen.
Stiftung: operativ oder fördernd?
Eine wichtige Unterscheidung bei Stiftungstypen ist, ob es sich um eine operative oder fördernde Einrichtung handelt. Eine operativ agierende deutsche Stiftung ist beispielsweise die BertelsmannStiftung, die sich für gemeinnützige Zwecke engagiert, aber keine Fördermittel vergibt. Die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn hingegen ist eine fördernde Stiftung, die ihre Mittel auf Anfrage an caritative Rechtsträger im Erzbistum Paderborn vergibt.
Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen werden 61 Prozent der deutschen Stiftungen als fördernd kategorisiert, 20 Prozent als fördernd und operativ und 19 als ausschließlich operativ.